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Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Beschädigt oder zerstört Ihr Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
Wird Ihr Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet, so beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten der Behandlung oder Einäscherung.
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter*innen Ihr Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.
Auch Ihre Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn Ihr Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Falls Ihr Pferd einer Person einen Schaden zufügt, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für Sie da und kommt für die Schäden auf.
Schäden, die Ihr Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.
Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für Ihre finanziellen Verpflichtungen auf.
Sie gehen mit Ihrem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nehmen an internationalen Turnieren Teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Ihre Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn Sie mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten sind.
Kommt Ihr Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.
Werden Sie von einem fremden Pferd verletzt und dessen Halter kann nicht für Ihren Schaden aufkommen, hilft Ihre Haftpflicht Ihnen dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen.
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Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihr Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Sie keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Sie wichtig, so achten Sie darauf dass er in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Ihrem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achten Sie darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchten auch Sie als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
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