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Täglich verursachen Hunde neben Sachschäden auch Personenschäden, beispielsweise bei Verkehrsunfällen. Daher ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar. Daher haften Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (Gefährdungshaftung).
Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Neben der Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche werden unberechtigte für Sie abgewehrt.
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
Achten Sie auf einen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund mit auf die Reise nehmen.
Schäden an Personen, beispielsweise durch Biss, können hohe finanzielle ntschädigungsleistungen zur Folge haben, die die Hundehalterhaftpflicht übernimmt.
Für Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen (Mietwohnung, Ferienwohnung) kommt die Hundehalterhaftpflicht auf.
Schäden, die Ihr Hund beim Spazierengehen mit Freunden oder Familienangehörigen verursacht, sind mitversichert.
Führen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht nicht an der Leine und kommt es zu Schäden, zahlt die Hundehalterhaftpflicht dennoch.
In der Hundeschule sind Schäden am Inventar oder durch Raufereien an anderen Hunden mitversichert.
Beschädigt Ihr Hund das Equipment eines Agility-Vereins, kommt die Hundehalterhaftpflicht für den Schaden auf.
In der Regel werden die finanziellen Auswirkungen ungewollter Deckakte von der Hundehalterhaftpflicht getragen.
Schäden durch Welpen Ihrer Hündin sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter mitversichert.
Verletzt Ihr Hund andere Hunde, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die daraus resultierenden Kosten.
Kommt Ihr Hund bei einem Unfall ums Leben, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Bestattungskosten.
Wird Ihr Hund von einem anderen Hund verletzt, dessen Halter nicht ermittelt werden oder die Kosten nicht zahlen kann, springt Ihre Hundehalterhaftpflicht ein.
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Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden an einem selbst oder am eigenen Eigentum auf.
Kommt es bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu Schäden wie Bissspuren und Kratzspuren am unbeweglichen Mietobjekten wie Bodenbeläge, Türen oder Wände, kommt die Hundehalter-Haftpflicht für die Kosten auf.
Ist die weltweite Deckung eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland.
Verletzt Ihr Hund einen anderen Hund, so sind Sie mit der Hundehaftpflicht abgesichert. Wird die Haftung geteilt, da beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, übernimmt jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten.
Erleiden Sie durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tieres kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Wenn Ihr Hund verstirbt, wegläuft oder von Ihnen veräußert wird, endet die Versicherung umgehend. Informieren Sie Ihren Versicherer oder uns und legen Sie eine Bescheinigung(Tierarzt, Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) bei.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
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